iPads für Schülerinnen und Schüler am AMG

Digitales Lernen am AMG

Wir arbeiten am AMG in allen Jahrgangsstufen mit digitalen Medien, insbesondere mit iPads. Dabei differenzieren wir nach Jahrgangsstufen:

In der Erprobungsstufe arbeiten unsere Schülerinnen und Schüler punktuell mit iPads, die von der Schule zur Verfügung gestellt werden. Je nach Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler geht es um eine Einführung, danach aber auch um weiterführende Anwendungen. In der Grundschule erworbene Kompetenzen dürfen nicht verloren gehen und sollen das Lernen sinnvoll unterstützen.

Nach der Grundlagenarbeit im Rahmen der Erprobungsstufe, führen wir in Jahrgangsstufe 7 eine „1:1-Lösung“ ein. Jede Schülerin und jeder Schüler arbeitet nun mit einem eigenen Gerät. Die bereits angebahnten Kompetenzen im Bereich des Bedienens und Anwendens werden ergänzt durch solche aus den Bereichen der kritische Reflexion und Gestaltung. Diese Kompetenzen werden in der Sek. II vertieft, so dass die Schülerinnen und Schüler am Ende der Q2 in der Lage sind, ihr Lernen – auch über die Schullaufbahn hinaus – eigenverantwortlich selbstgesteuert zu organisieren. Außerdem haben sie es gelernt, sich in einer Kultur der Digitalität kritisch zurecht zu finden.

Die von den Schülerinnen und Schülern ab Jahrgangsstufe 7 genutzten iPads werden von ihren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten angeschafft und sind private Geräte. Sollte eine Anschaffung nicht möglich sein, so stellt die Schule Leihgeräte zur Verfügung. Die für den Unterricht genutzten Geräte werden in ein schulisches Mobile-Device-Management-System eingebunden und schulisch verwaltet. Wir arbeiten mit „Jamf School“. Dadurch wird es möglich, den Schülerinnen und Schülern gezielt Medien (z.B. Schulbücher oder Apps) zukommen zu lassen und die Lernumgebung in besonderen Situationen, z.B. Prüfungen, gezielt anzupassen.

Nähere Informationen zur iPad-Nutzung entnehmen sie bitte unserer Taskcard „iPad-Nutzung und -anschaffung“ .


Weitere Informationen

Informationen zur Nutzung der  iPads in der Sekundarstufe I

 

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

 

im Rahmen unseres digitalen Unterrichts werden die schulisch genutzten iPads über Apple School Manager und Jamf School verwaltet.

Aufgrund unserer Beobachtung, dass die Geräte im Unterricht durch viele Schülerinnen und Schüler nicht immer lernförderlich eingesetzt werden und zum Teil auch nicht jugendfreie Inhalte genutzt wurden, haben wir uns entschieden, dass wir während der allgemeinen Schulzeit von 7.45 bis 13.00 Uhr die Nutzung der Geräte der Sekundarstufe I auf schulisch erlaubte Apps beschränken.

In unserem Schutzkonzept, welches am Mittwoch, den 10.6.26 durch die Schulkonferenz beschlossen wurde, haben wir ebenfalls festgelegt, dass die Schule für unsere Schülerinnen und Schüler einen sicheren digitalen Raum bietet. Dazu ist nach unseren Erfahrungen dringend die Installation eines Filters notwendig, der die Einhaltung von Jugendschutzgesetzen gewährleistet.

Wir haben die Stadt dringlich gebeten, eine Einschränkung über ein Geofencing-System einzurichten. Aufgrund unserer aktuellen technischen Möglichkeiten bietet sich für uns derzeit aber nur die Möglichkeit, diesen Filter über eine zeitliche Beschränkung zu realisieren.

Aufgrund der großen Anzahl an Schülerinnen und Schülern kann aus administrativen Gründen diese Beschränkung nicht für Einzelfälle wie spontaner Unterrichtsausfall und individuelle Krankheitszeiten aufgehoben werden. Eine Ausnahme kann bei länger andauernden Krankheitszeiten gemacht werden.

 

Wir werden die Einschränkung zunächst bis zum Ende des Schuljahrs 25/26 beschränken und dann evaluieren und überprüfen.

 

Im Zuge dieser Änderung kam es zu einigen Fragen, die wir in der Schulpflegschaftssitzung gerne beantwortet haben und auch allen zur Verfügung stellen möchten.  Uns ist wichtig, transparent darzustellen, welche Daten verarbeitet werden und welche Informationen Lehrkräfte sowie Administratoren einsehen können.

 

Wozu werden Apple School Manager und Jamf School eingesetzt?

Die Systeme dienen der technischen Verwaltung der Geräte und der Bereitstellung schulischer Anwendungen. Dadurch können beispielsweise Apps installiert, WLAN-Einstellungen bereitgestellt oder zeitlich begrenzte Nutzungsregeln für den Unterricht eingerichtet werden.

 

Welche Möglichkeiten haben Lehrkräfte?

Während des Unterrichts kann die Classroom-App eingesetzt werden. Je nach Unterrichtssituation können Lehrkräfte:

– sehen, welche schulische App aktuell genutzt wird,

– bestimmte Apps für den Unterricht öffnen,

– Schülerinnen und Schüler innerhalb einer Unterrichtssitzung unterstützen,

– den Fokus auf unterrichtsrelevante Anwendungen lenken.

Die Nutzung dieser Funktionen erfolgt ausschließlich zur Unterstützung des Unterrichts.

 

Was können Lehrkräfte nicht sehen?

Lehrkräfte haben keinen Zugriff auf:

– private Fotos,

– persönliche Nachrichten,

– E-Mails,

– Passwörter,

– Kontakte,

– Notizen,

– private Dateien und Dokumente,

– Inhalte anderer privater Apps.

Eine Überwachung persönlicher Inhalte findet nicht statt.

 

Was können Administratoren sehen?

Administratoren verwalten die Geräte technisch. Sie können insbesondere:

– den Gerätestatus einsehen,

– installierte schulische Anwendungen verwalten,

– Konfigurationsprofile und Einstellungen bereitstellen,

– technische Fehler analysieren.

Administratoren haben keinen Zugriff auf persönliche Inhalte wie Fotos, Nachrichten oder private Dokumente.

 

Nutzung außerhalb der Schulzeit

Die iPads wurden privat angeschafft und sind Eigentum der Familien. Außerhalb der festgelegten Schulzeiten können die Geräte privat genutzt werden.

Die für den Unterricht eingerichteten Zeitprofile und App-Beschränkungen gelten nur während der vorgesehenen schulischen Nutzungszeiten. Außerhalb dieser Zeiten stehen die privaten Nutzungsmöglichkeiten grundsätzlich uneingeschränkt zur Verfügung.

 

Datenschutz und DSGVO

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich für schulische Zwecke und unter Beachtung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dabei gelten insbesondere die Grundsätze:

– Zweckbindung,

– Datenminimierung,

– Transparenz,

– Schutz personenbezogener Daten.

Es werden nur die Daten verarbeitet, die für den Betrieb der schulischen Geräteverwaltung und die Durchführung des Unterrichts erforderlich sind.

Bei Fragen zum Datenschutz können sich Eltern sowie Schülerinnen und Schüler jederzeit an die Schule oder die zuständige Datenschutzbeauftragte bzw. den zuständigen Datenschutzbeauftragten wenden.

 

Johannes Rienäcker